Hier gilt paragraph 16 des bundeselterngeld und elternzeitgesetzes. Liebes löwenmäulchen ich hoffe dich auf diesem wege noch zu erreichen da deine anfrage ja schon von 2013 ist. Unter wahrung der vorgeschriebenen frist gehe ich davon aus dass die kündigung nach meiner elternzeit zum datum einsetzen wirksam wird.