Die vob b von 2009 setzt eine frist von 18 arbeitstagen. Damit der auftraggeber prüfen kann ob mit den einzelnen abschlagsrechnungen wirklich erbrachte leistungen berechnet werden gilt gemäß 16 abs. Abschlagszahlung leistung kumulativ 50 000 euro netto 9 500 euro 19 ust 59 500 von der summe werden nun 10 zur erfüllung des vertrages einbehalten.